Haas+Haas Blaulichtpreis
Reicht den Instagram-Beitrag eurer freiwilligen Hilfs- oder Rettungsorganisation ein und macht ehrenamtliches Engagement in der Region sichtbar.
Aus der Region. Für die Menschen, die kommen, wenn andere Hilfe brauchen.
Instagram-Einreichung
- Foto, Video oder Reel im Organisationsprofil veröffentlichen.
- @haas.bau im Beitrag verlinken.
- #blaulichtpreis verwenden.
- Das gezeigte Engagement kurz beschreiben.
Jährlicher Wettbewerb
Anerkennung für freiwillige Einsatzkräfte, Gruppen und Einheiten aus Rastatt, Baden-Baden und dem angrenzenden nördlichen Ortenaukreis.
Wer kann mitmachen?
Organisationen
Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Einsatzkräfte, Gruppen oder Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, des DRK, THW, DLRG und weiterer freiwilliger Rettungs- und Hilfsorganisationen.
Region
Der organisatorische Bezug muss im Landkreis Rastatt, im Stadtkreis Baden-Baden oder im angrenzenden nördlichen Ortenaukreis liegen.
Beitrag
Der Instagram-Beitrag soll ehrenamtliches Engagement, einen Einsatz oder den Teamgeist der Einheit zeigen, zum Beispiel ein Ereignis aus dem vergangenen Jahr oder ein geplantes Projekt.
Berechtigte Regionen im nördlichen Ortenaukreis
Dazu gehören die Stadt Rheinau, Stadt Achern, Stadt Renchen, Gemeinde Kappelrodeck, Gemeinde Ottenhöfen, Gemeinde Sasbach, Gemeinde Sasbachwalden, Gemeinde Lauf und Gemeinde Seebach.
Einreichen in vier Schritten
Beitrag erstellen
Veröffentlicht ein Foto, Video oder Reel im Instagram-Profil eurer Organisation.
Haas verlinken
Verlinkt @haas.bau in eurem Post.
Hashtag setzen
Nutzt den Hashtag #blaulichtpreis.
Engagement
Beschreibt kurz das gezeigte Engagement.
Nur Reels qualifizieren sich für den Sonderpreis "Meiste Views".
- Einverständnis aller erkennbaren Personen liegt vor.
- Rechte für Musik, Bild- und Videomaterial sind geklärt.
- Der Beitrag erscheint im Profil eurer Organisation.
- Veröffentlichung liegt im Bewerbungszeitraum.
1. Juni bis 31. August
Der Bewerbungszeitraum läuft vom 1. Juni bis einschließlich 31. August eines jeden Jahres. Alle Beiträge müssen innerhalb dieses Zeitraums veröffentlicht werden.
Social-Media-Auswahl
Die zehn Beiträge mit den meisten Views qualifizieren sich grundsätzlich für die Endauswahl. Maßgeblich ist der Stand der Views zum offiziellen Stichtag des Wettbewerbs.
Ein Jurymitglied kann zusätzlich beantragen, dass ein weiterer Beitrag zur Bewertung zugelassen wird. Über die Aufnahme entscheidet die Jury.
Juryentscheidung
Aus den ausgewählten Beiträgen entscheidet eine unabhängige Jury über die Platzierungen. Die Jury setzt sich aus Vertretern aus Ehrenamt, Kommune, Öffentlichkeit und der Haas & Haas GmbH zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury bestimmt die Haas & Haas GmbH. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
2.500€ Preisgeld
Aufgeteilt auf drei Jury-Plätze und den Sonderpreis für die meisten Views.
Der Sonderpreis für die meisten Views wird unabhängig von der Jurywertung vergeben. Sollte der Beitrag mit den meisten Views gleichzeitig einen Jury-Preis gewinnen, wird der Sonderpreis zusätzlich ausgezahlt. Der maximale Gewinn für einen Teilnehmer beträgt somit bis zu 1.250 Euro.
Teilnahmebedingungen
01. Veranstalter
Veranstalter des Haas+Haas Blaulichtpreises ist die Haas & Haas GmbH, Landstr. 36, 77839 Lichtenau.
02. Teilnahmeform
Die Teilnahme erfolgt über einen Beitrag im Instagram-Profil der Organisation. Zulässig sind Fotos, Videos oder Reels. Der Beitrag muss @haas.bau verlinken, den Hashtag #blaulichtpreis enthalten und das gezeigte Engagement kurz beschreiben.
03. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die eingereichten Beiträge im Zusammenhang mit dem Haas+Haas Blaulichtpreis von der Haas & Haas GmbH für Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Kommunikation und Presseberichte verwendet werden dürfen. Die Urheberrechte bleiben bei den jeweiligen Erstellern der Beiträge.
04. Haftung
Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere müssen abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Für alle im Beitrag verwendeten Inhalte, insbesondere Musik, Bild- und Videomaterial, müssen die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Dies gilt ausdrücklich auch für urheberrechtlich geschützte Werke, zum Beispiel Musikstücke. Inhalte ohne entsprechende Rechte oder mit Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen einschließlich GEMA-relevanter Inhalte sind unzulässig.
Die Haas & Haas GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen durch die eingereichten Beiträge.
05. Ausschluss vom Wettbewerb
Die Haas & Haas GmbH behält sich vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird, Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder offensichtlich Manipulationsversuche, zum Beispiel künstlich erzeugte Views, vorliegen.
06. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand
Lichtenau, 27.04.2026